Stand: Juli 2026
Zusätzlich zu deinen gesetzlichen Rechten gibt ONO eine freiwillige Haltbarkeitsgarantie auf die tragende Konstruktion seiner Möbel. Deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte werden dadurch nicht eingeschränkt und bleiben in vollem Umfang bestehen.
(1) ONO garantiert für die Dauer von 5 Jahren ab Kaufdatum, dass die tragende Aluminium-Konstruktion (Profile) sowie die metallischen Verbinder bei bestimmungsgemäßem Gebrauch frei von Material- und Verarbeitungsfehlern bleiben und ihre Tragfähigkeit behalten.
(2) Die Garantie umfasst die kostenlose Lieferung von Ersatzteilen (Profil bzw. Verbinder) im Garantiefall. Da alle ONO-Möbel modular und werkzeugarm zerlegbar sind, erfolgt die Instandsetzung durch Austausch des betroffenen Einzelteils.
(1) Nicht von dieser Garantie umfasst sind Oberflächen (Eloxierung, Beschichtung), Tischplatten und Auflagen (Holz, Linoleum, HPL, Glas), textile Bezüge sowie Verschleiß- und Kunststoffteile. Für diese Teile gilt die gesetzliche Gewährleistung.
(2) Ausgeschlossen sind ferner Schäden durch normale Abnutzung, Kratzer, Patina, unsachgemäße Behandlung, Überlastung, Feuchtigkeitseinwirkung sowie eigenmächtige Umbauten.
Die Garantie setzt einen bestimmungsgemäßen Gebrauch voraus. Als bestimmungsgemäß gilt insbesondere: Montage nach der beiliegenden Anleitung, keine Belastung über die angegebene Nennlast hinaus, keine baulichen Veränderungen an Profilen oder Verbindern. Bei Verstoß gegen diese Bedingungen entfällt der Garantieanspruch.
Garantieansprüche sind innerhalb der Garantiezeit unter Angabe der Bestellnummer und einer kurzen Fehlerbeschreibung (nach Möglichkeit mit Foto) per E-Mail an info@ono-system.com geltend zu machen. ONO prüft den Anspruch und versendet im Garantiefall das Ersatzteil kostenfrei.
(1) Garantiegeber ist:
André L Schauer · ONO · Feldkirchener Straße 20 · D—85551 Kirchheim
info@ono-system.com
(2) Die Garantie gilt für 5 Jahre ab Kaufdatum und räumlich für Lieferungen innerhalb Deutschlands.
Diese freiwillige Garantie besteht neben den gesetzlichen Mängelrechten. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte (§§ 434 ff. BGB, für Verbraucher zwei Jahre) werden durch diese Garantie weder eingeschränkt noch ausgeschlossen und stehen dir unabhängig von ihr zu.